AGB
UST.ID. Nr.: DE132718399,
Tel: 0911 779444, Fax: 0911 779461, Email: info@funundsport.de
Allgemeine Geschäftsbedingung (Stand 01/09) FUN & SPORT e.K.
1. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma FUN & SPORT (F&S) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Angebot & Vertragsschluss
(1) Die Angebote von F&S sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande, sofern F&S nicht durch andere Umstände zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.
(2) Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Spezifikationen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Gleiches gilt für Beratungs- oder Informationsgespräche zwischen F&S und dem Kunden.
3. Hinweis auf Widerrufsrecht / Wertersatz / Kosten der Rücksendung nach Widerruf
(1) Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht. F&S weist daher ausdrücklich auf die gesonderte Widerrufsbelehrung hin. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird lediglich ein Hinweis auf Widerrufsrechte erteilt; es handelt sich nicht um die Widerrufsbelehrung.
(2) F&S weist darauf hin, dass die Kosten der Rücksendung nach berechtigtem Widerruf von dem Verbraucher zu tragen sind, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung (Kaufpreiszahlung) oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht hat.
4. Zahlungsbedingungen und Preise
(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag zuzüglich der Preise für Nebenleistungen ist mit Erhalt der Rechnung bzw., sofern die Ware später zugeht, mit Erhalt der Ware zur Zahlung per Nachnahme oder per Bankeinzug fällig. Im Fall von Rücklastschriften ist F&S berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 20,00 EUR nebst entstehender Bankgebühren zu berechnen.
(2) Sofern die Bezahlung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung der bestellten Ware und Erhalt der Rechnung erfolgt, kommt der Kunde in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
(3) Gegen Ansprüche von F&S kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung durch F&S anerkannt wird oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
(4) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung
(1) Verbindliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch F&S. Die Einhaltung von verbindlichen Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden und die Abklärung aller relevanten Fragen voraus.
(2) Lieferverzögerungen die auf außerhalb des Willens von F&S liegenden Gründen beruhen, insbesondere unvorhersehbare Ereignisse, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern oder erschweren, hat F&S nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verlängerung der Lieferfrist oder bei einer Befreiung von F&S von der Leistungspflicht sind ausgeschlossen, sofern der Kunde unverzüglich von dem Leistungshindernis in Kenntnis gesetzt wurde.
(3) Sofern F&S die Nichteinhaltung verbindlicher Liefertermine zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung auf 0,5 % des Auftragswertes für jede volle Woche des Verzuges, höchstens jedoch bis zu 5 % des Auftragswertes der betroffenen Lieferung. Weitergehende Schadenersatzansprüche kann der Kunde nur geltend machen, sofern er F&S eine angemessene schriftliche Nachfrist gesetzt hat und die Lieferverzögerung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von F&S zurückzuführen ist.
(4) F&S wird von der Lieferpflicht befreit, wenn während des Vertragsverhältnisses Umstände bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt der Kunde sonstige Mitwirkungspflichten, ist F&S berechtigt, den daraus resultierenden Schaden inklusive etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über in dem Zeitpunkt, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
6. Gewährleistungsansprüche
(1) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache bereits bei Gefahrübergang vorliegt, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung verpflichtet sich F&S, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem der Übergabe an den Kunden verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache stellen keinen Sachmangel dar. Entsprechendes gilt für natürlichen Verschleiß, Schäden infolge fehlerhafter Endmontage und übermäßige Beanspruchung.
(3) F&S haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von F&S beruhen. Soweit F&S keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware Eigentum von F&S.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungsübereignen. Im Fall von Pfändungen, oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde F&S unverzüglich zu verständigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist F&S berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Nach Rücknahme der Kaufsache ist F&S zu deren Verwertung befugt.
(4) Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8. Versand
(1) Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern der Warenwert der Bestellung 100,00 EUR nicht übersteigt. Die Ware ist gegen Transportschäden und Verlust während des Transports auf Kosten des Kunden versichert. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die, den Transport ausführende Person auf den Kunden über, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
(2) Sofern aufgrund mangelhafter oder unzureichender Transportsicherung bzw. Verpackung Schäden im Fall der Rücksendung von Ware an F&S durch den Kunden auftreten, ist F&S unbeschadet der Möglichkeit einen tatsächlichen höheren Schaden geltend zu machen berechtigt, 20 % des Warenwertes der betroffenen Ware als Schaden geltend zu machen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweisen kann.
9. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen - UN Kaufrecht - auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
10. Gerichtsstand
(1) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Firmensitz von F&S / Nürnberg (Bayern) als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Firmensitz von F&S Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt und nicht ermittelbar ist.
11. Sonstiges
(1) Die Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren die übrigen Bestimmungen nicht.
(3) F&S weist darauf hin, dass sie personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen speichert und im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen verarbeitet.